Über uns

Wer wir sind

PremiumWerk wurde für Fahrzeughalter gegründet, die verstehen, dass ein hochwertiges Fahrzeug auch eine hochwertige Betreuung verdient. Wir haben eine Werkstatt geschaffen, die diesem Anspruch gerecht wird — in jeder Hinsicht.

Unsere Einrichtung ist auf dem neuesten Stand der Technik. Wir investieren kontinuierlich in Diagnosesysteme, Spezialwerkzeuge und die Weiterbildung unseres Teams. Nur so können wir die Komplexität moderner Hochleistungsfahrzeuge beherrschen und unseren Kunden den Service bieten, den sie erwarten.

Wir betreuen Fahrzeuge aller Premiummarken sowie Sportwagen und Exoten. Unser Team hat Erfahrung mit den spezifischen Anforderungen dieser Fahrzeuge — von der Motorsteuerung über Fahrwerksabstimmungen bis zur Elektronik. Diskret, kompetent und mit echter Leidenschaft für Automobile.

Team PremiumWerk
100%
Transparenz
OEM
Ersatzteile
AT
Österreich

Unsere Werte

🤝

Vertrauen

Wir bauen auf langfristige Kundenbeziehungen. Vertrauen entsteht durch Ehrlichkeit, Transparenz und die konsequente Einhaltung unserer Versprechen.

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Qualität

Wir verwenden ausschließlich hochwertige Ersatzteile und arbeiten nach den Vorgaben der Fahrzeughersteller. Qualität ist für uns kein Versprechen, sondern ein Standard.

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Kompetenz

Unser Team wird regelmäßig geschult, um mit der rasanten Entwicklung der Fahrzeugtechnik Schritt zu halten — von klassischen Verbrennern bis zu modernen Elektrofahrzeugen.

Österreichische Sicherheitsstandards

Als österreichischer KFZ-Betrieb sind wir den hohen Sicherheitsstandards der österreichischen Straßenverkehrsordnung verpflichtet. Alle Reparaturen und Wartungsarbeiten werden so durchgeführt, dass Ihr Fahrzeug den gesetzlichen Anforderungen entspricht und Sie sicher auf Österreichs Straßen unterwegs sind.

§57a KFG — Die österreichische Hauptuntersuchung

Die §57a-Begutachtung (Pickerl) ist die österreichische Entsprechung der deutschen HU. Sie prüft die Verkehrs- und Betriebssicherheit von Kraftfahrzeugen. PKW müssen in der Regel alle drei Jahre (nach der ersten Begutachtung nach drei Jahren, danach alle zwei Jahre) zur Prüfung. Wir sind als §57a-Begutachtungsstelle zugelassen und führen diese Prüfung durch.